Nachrichten unseres Verbandes VKU.
Um was es geht, erklärt Hans-Joachim Reck im
YouTube Interview
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel beschlossen. Der Paragraph 9 dieses Gesetzes verpflichtet die Trinkwasserversorger nach Europäischem Recht zur Mitteilung der Wasserhärte in drei Härtebereiche.
Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen:
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 mmol/L (entspricht 8,4 bis 14°dH)
Härtebereich hart: mehr als 2,5 mmol/L (entspricht mehr als 14°dH)