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Wasserhärtegrade

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel beschlossen. Der Paragraph 9 dieses Gesetzes verpflichtet die Trinkwasserversorger nach Europäischem Recht zur Mitteilung der Wasserhärte in drei Härtebereiche. 


Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen:


Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 mmol/L (entspricht 8,4 bis 14°dH)
Härtebereich hart: mehr als 2,5 mmol/L (entspricht mehr als 14°dH)

 

Wasserhärtegrade im Swü-Versorgungsgebiet