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Netzgebiet Strom

Die Stadtwerke Überlingen betreiben das 391 Kilometer lange Stromnetz. Der Swü-Strom wird mit einem überdurchschnittlich hohem Anteil an Wasserkraft erzeugt und steht allen Bürgern zur Verfügung.

In den folgenden Gemeinden ist die Stadtwerke Überlingen GmbH zusätzlich Betreiber des Stromnetzes (Netzbetreiber): Überlingen, Goldbach, Nußdorf, Bambergen, Andelshofen, Deisendorf.

Die Swü Netz GmbH ist Stromkonzessionär der Gemeinde Frickingen.

 

 

Energie- und Strukturdaten Swü-Stromversorgung

Netzgebiet

Geographische Fläche: 31,9 km2

Versorgte Fläche: 5,4 km2

Einwohnerzahl: 19.144 Einwohner

 

Eckdaten

Installierte Leistung HS/MS: 40 MVA

Entnahmestellen MS: 58 Stück

Entnahmestellen NS: 14.010 Stück

Entnommene Jahresarbeit: 97,86 GWh

Kabelnetz: 277 km

Freileitungskabel: 7 km

Umspannstation: 110 kV/ 20 kV

Trafostationen: 20 kV/ 0,4 kV

 

Hochlastzeitfenster gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV:

Stadtwerke Überlingen GmbH

Swü Netz GmbH

Feststellung der Grundversorgung nach § 36 Abs. 2 EnWG

Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung sind wir nach § 36 Abs. 2 EnWG dazu verpflichtet alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger in unserem Netzgebiet zu ermitteln und bis zum 30. September des jeweiligen Erhebungsjahres im Internet zu veröffentlichen.

 

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in der allgemeinen Versorgung beliefert. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigengebrauch im Haushalt beziehen und Letztverbraucher, die einen jährlichen Eigenverbrauch von höchstens 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

 

 

Grundversorger im Netzgebiet der Stromversorgung der Stadtwerke Überlingen GmbH ist die Stadtwerke Überlingen GmbH.

 

Festgelegter Grundversorger im Netzgebiet der Stromversorgung der Swü Netz GmbH (Gemeinde Frickingen) ist die EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft GmbH.

Lieferantenrahmenvertrag

Für die Nutzung des Strom-Netzes der Stadtwerke Überlingen GmbH haben wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unseren Lieferantenrahmenvertrag ausgearbeitet.

 

In den unten bereitgestellten PDF-Dokumenten, finden Sie alle notwendigen Informationen.

 

Lieferantenrahmenvertrag Strom

LRV Strom - Anlage 1 Preisblatt

LRV Strom - Anlage 2 Ansprechpartner und Kommunikationsdaten

LRV Strom - Anlage 3 AGB Netzzugang Lieferant

LRV Strom - Anlage 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten durch den Netzbetreiber

LRV Strom - Formular Entsperrung

LRV Strom - Formular Sperrauftrag

 

EDI-Rahmenvereinbarung Überlingen

 

Für die Nutzung des Strom-Netzes der Swü Netz GmbH (Gemeinde Frickingen) haben wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unseren Lieferantenrahmenvertrag ausgearbeitet.

 

In den unten bereitgestellten PDF-Dokumenten, finden Sie alle notwendigen Informationen.

 

Lieferantenrahmenvertrag Strom Frickingen

LRV Strom Frickingen - Anlage 1 Preisblatt

LRV Strom Frickingen - Anlage 2 Ansprechpartner und Kommunikationsdaten

LRV Strom Frickingen - Anlage 3 AGB Netzzugang Lieferant

LRV Strom Frickingen - Anlage 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten durch den Netzbetreiber

LRV Strom Frickingen - Formular Entsperrung

LRV Strom Frickingen - Formular Sperrauftrag

 

EDI-Rahmenvereinbarung Frickingen

 

Netzentgelte für Strom

Für die Nutzung unseres Stromnetzes fallen Kosten an, die allerdings bereits in unseren Tarifen integriert sind.

Diese haben wir Ihnen in einem Übersichtsblatt zusammengestellt, welches Sie hier herunterladen können.

 

Swü-Netznutzung für Strom gültig ab 01.01.2012

Swü-Netznutzung für Strom gültig ab 01.01.2011

 

Swü Netz-Netznutzung für Strom Netzgebiet Frickingen gültig ab 01.01.2012

Swü Netz-Netznutzung für Strom Netzgebiet Frickingen gültig ab 01.01.2011

 

 

Unsere Mehr-/Mindermengen werden nach dem Muster des BDEW abgerechnet. Die Werte wurden auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet.

 

Die Mehr-/Mindermengen – Preise entnehmen Sie aus der aktuellen Tabelle des BDEW unter der Seite

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung

Vereinbarung nach Tenor 5 GPKE

Stadtwerke Überlingen GmbH

Die Stadtwerke Überlingen GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE)- Portalmodell - an.

In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.

Allen Netznutzern steht unter Service/Downloads (Verordnungen Strom) ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung zur Verfügung, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

 

Swü Netz GmbH - Netzgebiet Frickingen

Die Swü Netz GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE)- Portalmodell - an.

In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.

Allen Netznutzern steht unter Service/Downloads (Verordnungen Strom) ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung zur Verfügung, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Technische Richtlinien der Anschlussbedingungen

Den Technischen Richtlinien der Anschlussbedingungen (TAB) liegt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 2006
zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die gemäß § 1 Abs. 1 dieser Verordnung an das Niederspannungsnetz im Versorgungsgebiet der SWÜ GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden.

Die Technischen Richtlinien sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Die Technischen Richtlinien legen insbesondere die Handlungspflichten der Swü, des Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers und
Anschlussnutzers von Kundenanlagen im Sinne von § 13 NAV (Elektrische Anlage) fest. Sie gelten zusammen mit §19 EnWG „Technische Vorschriften" und sind somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß NAV.