Nachrichten unseres Verbandes VKU.
Um was es geht, erklärt Hans-Joachim Reck im
YouTube Interview
Die Stadtwerke Überlingen GmbH liefert Erdgas für Kunden in Baden-Württemberg. Die auf Nachhaltigkeit ausgelegte Einkaufsstrategie des regionalen Energieversorgers, erlaubt die immer wieder notwendigen, marktabhängigen Preisanpassungen des Erdgases sehr moderat ausfallen zu lassen. Die Swü gewährt bei zukünftigen Preismitteilungen dem Kunden, ungeachtet der ordentlichen Kündigung, seinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen.
Erdgastarife Swü
- Grundversorgung und Festpreistarife gültig von 01.10.2011 bis 30.09.2012
- Grundversorgung und Festpreistarife gültig von 01.10.2010 bis 30.09.2011
Das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz) verpflichtet bei Neubauten alle Eigentümer, einen bestimmten Anteil der Energien aus erneuerbaren Quellen zu decken. Der geforderte Anteil der erneuerbaren Energien richtet sich nach der eingesetzten Energiequelle.
Mit dem EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) geht das Land Baden-Württemberg sogar über die Bundesvorgaben (EEWärmeG) hinaus. Es bezieht bestehende Gebäude in das Klimaschutzprogramm mit ein. Hauseigentümer welche ab dem 01.01.2010 ihre Heizung sanieren, müssen einen Anteil von mindestens zehn Prozent über erneuerbare Energien decken. Das neue Swü-Produkt „NATURGas10“ erfüllt die vorgegeben gesetzlichen Anforderungen.
Es besteht zu zehn Prozent aus Biogas und zu 90 Prozent aus herkömmlichem Erdgas. „Kunden, die unser NATURGas10“ nutzen, müssen nicht in zusätzliche Anlagen wie Solarthermie oder Wärmepumpen investieren“, erklärt Swü-Geschäftsführer Klaus Eder.
Tarif NATURGas 10
- Festpreistarife gültig von 01.10.2011 bis 30.09.2012
- Festpreistarife gültig von 01.10.2010 bis 30.09.2011
Für die Nutzung des Erdgas-Netzes der Stadtwerke Überlingen haben wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unseren Lieferantenrahmenvertrag ausgearbeitet.
In den unten bereitgestellten PDF-Dokumenten, finden Sie alle notwendigen Informationen.